Kennzeichnungspflicht

 

EU-Verordnung über die Kennzeichnung von reinen bzw. weizenfreien Dinkelprodukten

 

Eine Bekanntmachung der EU-Kommission vom 13.07.2017 schreibt bei vorverpackten
Lebensmitteln Allergeninformationen vor, die auch Dinkel betreffen.

 

Unter Artikel 9 heißt es:

„Wird Dinkel, Khorasan oder Durum verwendet, ist eine eindeutige Bezeichnung auf die
Getreideart, d.h. „Weizen“ hinzuzufügen. Dem Wort „Weizen“ kann freiwillig das Wort
„Durum“,„Dinkel“ oder „Khorasan“ beigefügt werden. Beispiel: Weizen oder Weizen (Durum)
oder Durumweizen, Weizen oder Weizen (Dinkel) oder Dinkelweizen.“

 

Diese Bekanntmachung, von der EU-Kommission als Empfehlung gedacht, wurde von der
Bundesregierung verbindlich beschlossen, was nach Meinung von allesDinkel kontraproduktiv
ist und nur zur Verunsicherung seiner Kunden und der Verbraucher allgemein führt.

 

Verbände wie die des Bäckerhandwerks haben versucht, über die örtlichen Überwachungs-
behörden, diese Kennzeichnungspflicht abzuwenden – ohne Erfolg. Trotzdem weigern sich
auch einige Produzenten, diese Kennzeichnung für ihre Waren zu übernehmen.
Österreich z.B. hat sich grundsätzlich gegen diese „Verordnung“ entschieden – dort ist weiterhin
die alleinige Kennzeichnung „Dinkel“ ohne den Hinweis auf Weizen möglich!

 

(Fast) Alle Weizenallergiker wissen, dass Dinkel der „Urweizen“ ist und mit dem gekreuzten
oder genmanipulierten (Zucht-)Weizen nichts zu tun hat. Nicht jeder Weizenallergiker verträgt
Dinkel, fest steht jedoch, dass der „reine“ Dinkel eines der erfolgreichsten Heilmittel bei
Lebensmittelallergien und allergischen Erkrankungen ist.


allesDinkel führt ausschließlich reine bzw. (zucht-)weizenfreie Dinkelprodukte – das garantieren
wir unseren Kund*innen!